Nächtliche Flamme mit Rauchentwicklung an trockenem Holz und Reisig

Aktueller Stand

Waldbrandgefahr in der Dübener Heide

Die aktuelle Waldbrandstufe für die Dübener Heide wird für die Vorhersageregion Wittenberg vom Kreiswaldbrandschutz­beauftragten auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes ermittelt und vom Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt bekannt gegeben — jährlich vom 1. März bis 30. September. Sie zeigt, wie schnell und intensiv sich ein Feuer aktuell ausbreiten würde, und leitet gesetzliche Verbote nach § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ab.

4

Stufe

Waldbrandgefahr · Wittenberg - Dübener Heide

Hohe Gefahr

Stand 11.07.2026, 00:05 Uhr · Quelle: Landeszentrum Wald

Was bedeutet das?
  • Brennende oder glimmende Gegenstände in der freien Landschaft (auch auf angrenzenden Straßen) wegzuwerfen ist verboten.
  • Leicht entzündbare Bestände der Land- und Forstwirtschaft (Strohdiemen, reife Erntebestände, trockene Hecken) durch Rauchen zu gefährden ist verboten.
  • Rauchen im Wald oder weniger als 15 Meter vom Wald entfernt ist verboten.
  • Offenes Feuer im Wald oder weniger als 30 Meter vom Wald entfernt ist außerhalb öffentlicher Grillplätze verboten.

Grundlage: § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt. Vom Feuer- und Betretungsverbot (Satz 1 Nrn. 4 und 5) sind Waldbesitzende, Jagdausübungsberechtigte und gewerblich im Wald Tätige ausgenommen.

Zur Region:

Die Dübener Heide liegt je zur Hälfte in Sachsen-Anhalt (Landkreis Wittenberg) und Sachsen (Landkreis Nordsachsen). Die oben angezeigte Stufe stammt vom Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt für die Region Wittenberg — dort befindet sich das Forsthaus Parnitz. Für den sächsischen Teil gibt der Staatsbetrieb Sachsenforst eine eigene Stufe heraus (Datenquelle: wald.sachsen.de); quert eine Tour die Landesgrenze, gilt die jeweils höhere Stufe als Orientierung.

Die fünf Stufen

Was die Skala bedeutet

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) wird täglich vom Deutschen Wetterdienst aus Temperatur, Luftfeuchte, Wind und Niederschlagsdaten berechnet. In Sachsen-Anhalt wird die Gefahrenstufe daraus vom zuständigen Kreiswaldbrandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der Waldbrandschutz­verordnung für die jeweilige Vorhersageregion ermittelt und bekannt gegeben — im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. Außerhalb dieser Saison gibt es keine offizielle Stufe.

  • 1

    Sehr geringe Gefahr

    Waldboden feucht, Entzündung schwierig. Keine besonderen Einschränkungen.

  • 2

    Geringe Gefahr

    Rauchen im Wald und offenes Feuer werden ab hier verboten.

  • 3

    Mittlere Gefahr

    Erhöhte Vorsicht — trockene Bestände entzünden sich rasch. Streckenabschnitte können bereits gesperrt sein.

  • 4

    Hohe Gefahr

    Feuer breiten sich schnell aus und sind schwer zu bekämpfen. Waldbesuche auf ein Minimum reduzieren.

  • 5

    Sehr hohe Gefahr

    Der Wald darf nur noch auf Wegen betreten werden. Waldarbeit kann behördlich untersagt sein.

Verhalten im Notfall

Was tun, wenn es brennt?

1. Notruf 112

So genau wie möglich beschreiben: Ort, nächste Wegkreuzung, Waldstück, Ausbreitungsrichtung, sichtbare Rauchfahne. Wenn möglich, Koordinaten aus dem Smartphone durchgeben.

2. In Sicherheit bringen

Windabgewandt aus dem Wald heraus, keine geschlossenen Talkessel oder Dickungen queren. Rauch kann schnell die Sicht nehmen — bewegte Rauchfahne beobachten.

3. Keine Alleingänge

Größere Brände nicht selbst löschen. Nur bei einer noch kleinen Flamme und gefahrlosem Zugang mit Erde ersticken oder mit Wasser aus einem Bach ablöschen.

4. Zufahrten freihalten

Waldwege für Löschfahrzeuge freihalten, nicht parken oder blockieren. Feuerwehr-Einweiser können an markanten Punkten helfen.

Hintergrund

Woher die Zahl kommt

Grundlage ist der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Er wird flächendeckend aus meteorologischen Modellen berechnet — insbesondere aus der Trockenheit der obersten Bodenschicht und der Feuchtigkeit der Streuauflage. Windgeschwindigkeit, relative Luftfeuchte, Temperatur und die Niederschlagssumme der letzten Tage gehen ebenfalls ein.

Für Sachsen-Anhalt veröffentlicht das Landeszentrum Wald die tagesaktuelle Stufe je Region auf einem öffentlichen Dashboard. Wir lesen die Region Wittenberg aus, weil das Forsthaus Parnitz verwaltungsmäßig dort liegt. Für den sächsischen Teil der Dübener Heide veröffentlicht der Staatsbetrieb Sachsenforst eine eigene Stufe — beide Werte können auseinandergehen, wenn die Trockenheit lokal unterschiedlich ist.

Rechtliche Grundlage der Ge- und Verbote ist § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt. Vom Feuer- und Betretungsverbot sind Waldbesitzende, Jagdausübungsberechtigte und gewerblich im Wald Tätige ausgenommen — die Verbote richten sich also an die allgemeine Öffentlichkeit.

FAQ

Häufige Fragen zur Waldbrandgefahr

Was bedeutet die Waldbrandgefahrenstufe für die Dübener Heide?

Die Waldbrandgefahrenstufe gibt an, wie schnell und intensiv sich ein Feuer im Wald aktuell ausbreiten würde. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Aus ihr leiten sich gesetzliche Verbote nach § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ab — etwa Rauch- und Feuerverbote im Wald ab Stufe 2 und ein Betretungsverbot außerhalb der Wege ab Stufe 5.

Wer legt die Waldbrandstufen in Sachsen-Anhalt fest?

Der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte ermittelt die Waldbrandgefahrenstufe auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes und gibt sie nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung für die jeweilige Vorhersageregion bekannt. Für die Dübener Heide auf Sachsen-Anhalt-Seite ist die Vorhersageregion Wittenberg zuständig, veröffentlicht wird über das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt.

In welchem Zeitraum werden Waldbrandstufen veröffentlicht?

In Sachsen-Anhalt werden die Waldbrandgefahrenstufen jährlich vom 1. März bis 30. September festgelegt. Außerhalb dieser Waldbrandsaison gibt es keine offizielle Stufe.

Ab welcher Waldbrandstufe ist Rauchen im Wald verboten?

Rauchen im Wald und offenes Feuer im Wald oder weniger als 30 Meter davon entfernt sind ab Stufe 2 gesetzlich verboten. Grundlage ist § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt. Bei Stufe 5 darf der Wald nur noch auf ausgewiesenen Wegen betreten werden. Waldbesitzende, Jagdausübungsberechtigte und gewerblich im Wald Tätige sind von Feuer- und Betretungsverbot ausgenommen.

Was tun bei einem Waldbrand in der Dübener Heide?

Notruf 112 anrufen und den Ort möglichst genau beschreiben: Waldstück, nächste Wegkreuzung, Ausbreitungsrichtung und wenn möglich GPS-Koordinaten aus dem Smartphone. Danach windabgewandt aus dem Wald heraus in Sicherheit bringen, keine geschlossenen Talkessel oder Dickungen queren. Größere Brände nicht selbst löschen; nur bei kleinen Flammen und gefahrlosem Zugang mit Erde ersticken oder aus einem Bach löschen. Waldwege für Löschfahrzeuge freihalten.

Gilt die Waldbrandstufe auch für den sächsischen Teil der Dübener Heide?

Die Dübener Heide erstreckt sich über zwei Bundesländer — Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und Landkreis Nordsachsen (Sachsen). Für den sächsischen Teil gibt der Staatsbetrieb Sachsenforst eine eigene Stufe heraus. Wenn eine Tour die Landesgrenze quert, gilt als Orientierung die jeweils höhere Stufe.

Der Waldbrandhinweis ist Teil unserer laufenden Informationsangebote zur Dübener Heide.

Diesen Beitrag teilen

Wenn das Thema für dich spannend ist, leite es gerne weiter — per WhatsApp, Signal, E-Mail oder einfach mit dem Link.